Kampf gegen Abzocker!
Sie haben
ewig geklickt um endlich die Auszahlungsgrenze zu erreichen, der Paidmailer zahlt jedoch nicht (mehr) aus. Kann man jedoch als User eine Möglichkeit etwas dagegen unternehmen?Hierzu gibt es nur eine ganz klare Antwort, JA der User kann und soll etwas dagegen tun! Lassen Sie sich das nicht gefallen sondern fordern Sie ihr Recht ein! Sehr viele User wissen nicht, was in einem solchen Fall zu tun ist, und sehen aufgrund ihrer Unsicherheit in rechtlichen Belangen häufig davon ab, ihr Recht einzufordern. Unseriöse Dienste und Webmaster werden dadurch die Gutmütigkeit bzw. Unsicherheit der User, in rechtlichen Belangen, nochmals gestärkt.
Um solchen Abzockern das Leben deutlich zu erschweren haben wir versucht eine Schritt für Schritt Anleitung zu erstellen, mit deren Hilfe es jedem User leicht möglich sein sollte, sein Recht einzufordern.
Die Anleitung wurde vom bekannten, und in diesen Belangen sehr erfahrenen, Refjäger Bond007 exklusiv für StarsofPaid4 erstellt. Da Bond007 zu den Urgesteinen im Paid4 Bussines gehört, hat er selbst bereits viele Paidmailer kommen und gehen gesehen. Dementsprechend musste er den im Folgenden beschriebenen Weg schon mehrmals beschreiten, und war sofort bereit, diese Anleitung für StarsofPaid4 zu erstellen, wofür ich mich hier in aller Form bedanken möchte!
Anleitung gerichtliches Mahnverfahren
Wichtige Vorbereitungen, bevor das gerichtliche Mahnverfahren eröffnet wird:
1. Zuerst einmal sollte man sich alle wichtigen persönlichen Daten bei dem jeweiligen Paidmailer sichern (wie z.B. Statisitikübersicht, Refübersicht, Auszahlungsübersicht usw.) mittels eines Screenshots --> Kostenlose Screenshot-Programme gibt es reichlich zum kostenlosen Download im Inet (einfach mal googeln).
2. Dann sollten Sie auch das Impressum des Paidmailers mit einem Screenshot sichern.
Zum eigentlichen gerichtlichen Mahnverfahren :
Wurden die Daten wie oben beschrieben gesichert, ist der Weg frei, das gerichtliche Mahnverfahren zu eröffnen.1. Zuerst einmal brauchen Sie einen sogenannten Mahnbescheid. Diesen erhält man in den meisten Schreibwarenläden (Kosten zwischen 2-3 Euro).
Alternativ können Sie auch einen solchen Mahnbescheid online ausfüllen, diesen nach dem Ausfüllen ausdrucken und an das zuständige Mahngericht senden.HIER können Sie einen solchen Mahnbescheid ausfüllen und ausdrucken.
2. Wer sich nicht sicher ist, wie er einen solchen Mahnbescheid ausfüllt, klickt einfach folgenden LINK, auf der Seite finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen um den Mahnbescheid korrekt auszufüllen.
3. Nachdem Sie den Mahnbescheid korrekt ausgefüllt haben, müssen Sie diesen an das zuständige Mahngericht Ihres Bundeslandes senden. Welches Mahngericht wiederum für Sie zuständig ist, erfahren Sie HIER. Geben Sie Ihre Postleizahl und Ihren Wohnort ein, klicken auf "Suchen" und schon erfahren Sie Ihr zuständiges Mahngericht.
4. Senden Sie den ausgefüllten Mahnbescheid an Ihr zuständiges Mahngericht.
5. Nach ca. 5-10 Tagen erhalten Sie Post von Ihrem Mahngericht, in der bestätigt wird, dass Ihr Mahnbescheid beim Mahngericht eingetroffen ist. Dort können Sie nochmals genau Ihre Forderungen nachlesen, die Sie an den Schuldner gestellt haben, und diese auf die Korrektheit prüfen. Des Weiteren bestätigt Ihnen das Mahngericht, dass es gegen den Schuldner das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet hat.
6. Das Mahngericht fordert von Ihnen nun eine Gebühr in Höhe von 23 Euro, welche Sie an das Mahngericht überweisen müssen, diese wird in weiterer Folge natürlich ihrem Schuldner in Rechnung gestellt. (Überweisungsträger liegt dem Schreiben des Mahngerichts bei). Bitte überweisen Sie diese Gebühr.
7. Nun hat der Schuldner 2 Wochen Zeit, gegen diesen Mahnbescheid einen Widerspruch einzulegen. Legt er diesen nicht ein, erwirken Sie einen sogenannten Vollstreckungsbescheid (hier gehts dann bei Punkt 8 weiter). Legt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, bleibt Ihnen kein anderer Weg, als ein Verfahren vor Gericht anzustreben, um an Ihr Geld zu kommen. Sie müssen ein solches Gerichtsverfahren nicht eröffnen, unterlassen Sie dies, verlieren Sie aber auch Ihren Anspruch aus dem Mahnverfahren.
8. Hat der Schuldner keinen Widerspruch eingelegt, können Sie den sogenannten Vollstreckungsbescheid ausfüllen (den Sie mittlerweile von Ihrem Mahngericht per Post bekommen haben) und an das Mahngericht senden. Nun hat der Schuldner wiederum 2 Wochen Zeit, gegen diesen Vollstreckungsbescheid Widerspruch einzulegen. Tut er dies, bleibt Ihnen wiederum nur das Gerichtsverfahren übrig, um an Ihr Geld zu kommen. Legt er auch hier keinen Widerspruch ein, erhalten Sie vom Mahngericht einen rechtskräftigen Vollstreckungstitel gegen den Schuldner, der Ihnen erlaubt, gegen den Schuldner zu vollstrecken.
Wissenswertes
Sie be
nötigen für das gerichtliche Mahnverfahren keinen Anwalt, sondern können dieses privat durchführen.Welch e Kosten kommen gesamt auf Sie zu? Das Mahnverfahren sollte Sie nicht mehr als 25-30 Euro (Mahnbescheid kaufen, Porto, Gerichtskosten) kosten, die natürlich im Weiteren auch dem Schuldner aufgebürgt werden. Sie müssen lediglich in Vorleist ung treten, bekommen das Geld aber vom Schuldner wieder, solbald dieser die Forderung zahlt.
Wenn auch Sie eine Homepage zum Thema Paid4 betreiben, sind sie herzlich eingeladen auf diesen Bericht zu verlinken, da auch Ihre Besucher davon profitieren sollen.
Sollten Sie hingegen noch Fragen oder Anregungen zu dier Anleitung haben, können sie diese gerne HIER stellen.
Sollten Sie hingegen noch Fragen oder Anregungen zu dier Anleitung haben, können sie diese gerne HIER stellen.
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