Leider schrecken viele User zurück, wenn es darum geht, selbst ein Mahnverfahren gegen einen Paidmailer einzuleiten, der nicht auszahlt. Auch wenn es hier im Blog bereits eine detailierte Anleitung für dieses Mahnverfahren gibt, wagen sich viele User vor allem wegen der – im Vergleich zu den meisten Auszahlungsforderungen – recht hohen Gebühren nicht an ein Mahnverfahren heran. Zwar kann man diese Gebühren ohne Weiteres vom Schuldner einfordern, muss sie allerdings erst einmal vorstrecken.

Wer dies umgehen will, für den gibt es eine einfache, aber ebenso wirksame Alternative: Jeder User hat die Möglichkeit, zur Eintreibung seiner Forderung ein Inkassobüro einzuschalten.

Grundsätzlich gilt bei Einschaltung eines Inkassobüros zu beachten, dass der Schuldner wirklichin Verzug geraten ist, da ansonsten unter Umständen Forderungen des Inkassobüros auf einen selbst zukommen! Aber ab wann gerät ein Webmaster nun in Verzug? Dies ist im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB klar geregelt. In §286 Abs. 3 heißt es: „Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet...“, d.h. laut BGB muss eine Auszahlung innerhalb von 30 Tagen erfolgen. Erfahrungsgemäß verankern jedoch viele Paidmail-Betreiber längere Fristen in ihren AGB. Wir raten euch, euch im Zweifelsfall nach dem AGB zu richten, außer die dort genannte Frist weicht wie beispielweise bei Luxusmails.de (120 Tage) zu extrem von den 30 Tagen ab. Ist die Frage nach dem Schuldnerverzug geklärt, kann man ohne Bedenken ein Inkassobüro einschalten. Zu empfehlen ist aus eigener Erfahrung die PNO inkasso AG.

Anleitung, wie ihr mit Hilfe der PNO inkasso AG zu eurem Geld kommt

1. Füllt hier das Antragsformular aus. Zuerst eure eigenen Kontaktdaten inkl. Bankverbindung, auf die nach Abschluss des Verfahrens euer Geld überwiesen werden soll. Wichtig ist hierbei, dass ihr als Privatperson im Normalfall nicht vorsteuerabzugsberechtigt seid! Dies müsst ihr unbedingt angeben, da PNO inkasso ansonsten bei der Abrechnung von eurem Forderungsbetrag die MwSt. also 19% abzieht! Anschließend gebt ihr die Daten des Schuldners sowie genaue Angaben zur Forderung (Betrag, Datum der Auszahlungsforderung) ein. Dabei muss jede Auszahlungsanforderung einzeln als Auftrag gemacht werden, da ja jeweils die Verzugszinsen berechnet werden.

2. Habt ihr alle Daten korrekt eingegeben und nochmals überprüft, sendet ihr das Formular ab. Die PNO inkasso AG wird nun den Antrag prüfen und im Normalfall innerhalb von 24 Stunden Bescheid geben, dass der Antrag angenommen wurde und sich PNO inkasso der Sache annimmt.

3. Jetzt heißt es warten. PNO inkasse wird sich nun mit dem Schuldner in Verbindung setzen und ggf. Mahnbescheide versenden. Ihr werdet per Mail stets auf dem Laufenden gehalten, falls es Neuigkeiten gibt. In eurem Account, der automatisch für euch nach Antragsstellung eingerichtet wird, könnt ihr den Verfahrensverlauf nachlesen.


Sobald die Forderung an PNO übergeben worden ist, darf der AG die Forderung nicht selbst weiter bearbeiten (z.B. eine Zahlungsaufforderung an den Schuldner schicken) oder bearbeiten lassen (durch einen Anwalt o.ä.).
Sollte nach Auftragsübergabe eine Zahlung vom Schuldner an den AG eintreffen, so muss PNO darüber sofort unterricht werden. Sollte dies nicht geschehen, werden die Mehrkosten dem Gläubiger auferlegt.

4. Bei Erfolg erhaltet ihr nach einigen Wochen eine zusätzliche Benachrichtigung per Post sowie den Forderungsbetrag per Banküberweisung auf das angegebene Konto überwiesen.

Sollte der Betreiber neben der Hauptforderung noch Accountguthaben an PNO überweisen und danach den Account löschen, so wird das Guthaben einbehalten, da es nicht zur Hauptforderung gehört.
Sollte der Schuldner nicht alles auf einmal zahlen oder zahlen können, so wird die Zahlung gemäß §367 BGB zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

Die PNO inkasso AG war bereits mehrfach erfolgreich im Paid4 tätig. Wenn auch du erfolgreich über die PNO inkasso AG, andere Inkasso Unternehmen oder über ein Mahnverfahren Gelder eingetrieben hast, so bist du herzlich eingeladen über die Kommentarfunktion im zugehörigen Blogbeitrag darüber zu berichten. Damit sollen auch andere User motiviert werden, sich ihr Geld von abzockenden Paid4 Webmastern zurück zu holen

Was jedoch, wenn die Einschaltung des Inkasso Unternehmens nicht zum Erfolg führt?

Wenn PNO inkasso AG außergerichtlich keinen erfolg hat, dann werden für den Auftraggebener auf jeden Fall Gebühren in der Höhe von derzeit 17,85€ fällig! Somit wäre ein sinnvoller Schritt vor der Auftragsvergabe Einblick in das Schuldnerverzeichnis zu nehem. Sollte der Schuldner bereits eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, gibt es zu diesem Zeitpunkt kaum Hoffnung auf eine außergerichtliche Einigung.

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