Fish-Mailer24 verkauft und dann geschlossen! - Schema der JR.Consulting S.L


Fish-Mailer24 wurde vom bisherigen Betreiber Bernhard St. an die JR Consulting S.L. aus Spanien verkauft und wird von dieser in Kürze geschlossen. Die Vorgangsweise, wie der Verkauf bzw. die Übergabe von Statten ging ist jedoch schockierend und zeigt einmal mehr, dass der schlechte Ruf der Paid4-Szene leider nicht von irgendwo kommt.

Gestern ging folgender Newsletter an die User von Fish-Mailer24:


Hallo, liebe User

Der Fish-mailer24.de wird zum 28.02.2011 komplett eingestellt.


Wir möchten nicht das ihre Arbeit vergebens war.
Um Ihre Auzahlungen und Punkte zu erhalten können Sie sich direkt bei unserem Partner www.amore69.de anmelden.

Sie erhalten nach 100 bestätigten Paidmails,
5,00 Euro Startguthaben, sowie ihre Punkte vom Fish-Mailer gutgeschrieben.

Da es eine Übernahme ist, gilt dies nicht als Sonderkündigungsrecht.
Ihre Anmeldung bei Amore69.de - Ist keine Pflicht!!

WICHTIG!!
User die bei uns schon angemeldet sind, erhalten Ihre Punkte / Guthaben in unserer Währung: WP

Die Ref / Downline Strukturen können leider NICHT
mit übernommen werden!

Bitte melden Sie sich NUR an folgende Mailadresse:
amore@amore69.de um ihre Gutschriften zu erhalten, oder über unseren Live-Support.

Werk-Täglich von 8 -12 Uhr.


Wir bedanken uns an die sehr gute Arbeit von Herrn Stuhler der diesen Mailer sehr erfolgreich geführt hat.


Mit freundlichen Grüßen


JR Consulting S.L.



Als der Newsletter an die User versandt wurde fand man im Impressum noch den bisherigen Betreiber Bernhard St., in der Unterschrift dieses Newsletters findet man jedoch bereits den neuen, die JR. Consulting S.L!

Bernhard St. hat seine User vorab nicht über den Verkauf informiert, noch schlimmer ist jedoch die Nötigung der User, sich beim Erotikmailer amore69.de, ebenfalls von der JR. Consulting S.L, anzumelden, um ihr Guthaben behalten zu können. Der Betreiber von amore69.de ist für diese Art der Mailerübernahmen leider bereits bekannt, und hat in der Vergangenheit bereits mehrere Projekte nach diesem Schema übernommen. In dem obigen Newsletter weisst die JR.Consulting bereits darauf hin, dass man den Mitgliedern kein Sonderkündigungsrecht gewähren wird. anderseits schreibt man aber auch, dass die Anmeldung bei amore69 keine Plicht sei, fragt sich natürlich wie man dann zu seinem Guthaben kommt. Auffallend ist bei den Übernahmen der JR. Consulting S.L. dass eventuell vorhandene Downlines grundsätzlich nicht übernommen werden. Dies bedeutet zumindest für jene User, die Mitglieder geworben haben eine deutliche Verschlechterung.

Abgesehen von den fragwürdigen Übernahmemethoden beklagten Mitglieder von amore69 im Primusboard das lange hinauszögern des Refralleyendes, die Zahlungsmoral, und das ausländische Impressum, und die geforderte Bestätigungsrate von mindestens 95 Prozent um eine Auszahlung zu erhalten!

StarsofPaid4 empfiehlt allen Usern gut abzuwägen ob eine Anmeldung bei amore69 für sie sinnvoll erscheint.


(Geschrieben am: 11.02.2011 - 15:37 Uhr)

    



Kommentare


Gummibärchen, 14.02.2011 - 17:57 Uhr
Das Geld bekommt man nur auf Antrag? Guter Plan, man hat ja als EX-Betreiber die Hoffnung, dass es viele nicht mitbekommen.
*mit_der_Trommel_herumwirbel*

JEDEM User steht der Anmeldebonus zu, immerhin hat er sich bei fish-mailer24.de angemeldet.

Bei aktuell 82 Usern (4 Euro Anmeldebonus) wären das dann 328 Euro.

Da nützt auch keine extra hochgewählte Auszahlungsgrenze von 25 Euro etwas.

Man sollte auf die 4 Euro ANMELDEBONUS BESTEHEN (auch beim Wechsel zu Amore69.de), immerhin wurde das bei der Anmeldung bei fish-mailer24.de versprochen.
Bernhard Stuhler, 14.02.2011 - 05:43 Uhr
an Gummibärchen
wie ist Ihr username bei fish-mailer24.de
Gummibärchen, 13.02.2011 - 22:04 Uhr
Zitat Bernhard Stuhler, 13.02.2011 - 10:31 Uhr
Alle user, die NICHT zum neuen Eigentümer wechseln wollen, werden ausgezahlt (ohne Anmeldebonus).

Und was ist mit dem Anmeldebonus?
Der wurde jedem User, der sich bei Fish-Mailer24.de angemeldet hat, versprochen. Und nun einbehalten?
Bernhard Stuhler, 13.02.2011 - 17:01 Uhr
an Lux2
skype: bernhardstuhler
Lux2, 13.02.2011 - 16:30 Uhr
Haben Sie meine E-Mail denn nicht bekommen?
würde darüber lieber in Kontakt stehen als hier.

dann muss ich hier nicht immer warten auf Antwort-

Notfalls teilen Sie mir bitte eine andere Kontaktmöglichkeit mit (Beispiel Icq, Msn, Skype, AIM etc)
Bernhard Stuhler, 13.02.2011 - 16:24 Uhr
an Lux2
Wie ist Ihr username bei fish-mailer24?
Lux2, 13.02.2011 - 15:28 Uhr
@Bernhard Stuhler

Habe gestern auf die E-Mail(Absenderadresse info@fish-mailer24.de) geantwortet. Kam bisher keinerlei Antwort.

Werde mich doch nicht auf einem anderen Dienst melden um mein Guthaben einzufordern-
katrawi, 13.02.2011 - 12:08 Uhr
"Namen? wie katrawi sind mir unbekannt."

Sorry, aber ich lieg hier echt gleich unterm Tisch vor Lachen.

Aber solche Aussagen können nur von jemanden kommen, der sich bei einer fehlerhaften Aktion ertappt fühlt, weil man ihn auf etwas hinweist und dieser sich jetzt galant aus der Affaire versucht zu ziehen.

@ patrleh
Danke :D
patrleh, 13.02.2011 - 11:55 Uhr
Oh man Stuhler!

Erst so eine Angelegenheit und dann noch dagegen sträuben!

Tobisaar und katrawi sind keine unbekannten Personen im Paid4 wie irgendein engelnele oder so!

Mach die Augen auf und halte Gesetzte und auch den Datenschutz ein, sonst bekommste echt noch böse was auf die Finger!
Bernhard Stuhler, 13.02.2011 - 11:43 Uhr
@all
Ich werde nur noch mit Leuten kommunizieren, die hier ihren reelen Namen angeben.

Namen? wie katrawi sind mir unbekannt.


katrawi, 13.02.2011 - 11:19 Uhr
@ Bernhardt Stuhler

Alleine schon die Tatsache, dass keinerlei Information zwecks neuen Betreiber an die Usern gelangt ist und Sie das Außerordentliche Kündigungsrecht einräumen, lässt schlechtes erahnen.

Erst vom neuen Betreiber haben die User erfahren, dass eine Übergabe statt gefunden hat und das noch mit neuen Vertragsbedingungen.

Sie alleine lagen in der Informationspflicht wegen der Übergabe, nicht der neue Betreiber. Mal bitte meine Beitrag hier vom 11.02. zur Kenntnis nehmen und auch sinnlich verstehen ;)

Von einer Behauptung habe ich nichts geschrieben, dies hätten Sie anhand der Satzstellung im Beitrag vom 12.02. auch erkennen können, auch wenn am Ende statt eines Fragezeichen, ein Punkt steht.

Des Weiteren, ich brauche mich nicht hinter zig Nicks zu verstecken, nutze also nur einen. Zudem bin ich KEIN User bei Ihnen, da Sie mit hinlängst bekannt sind und von solchen Diensten nehme ich mit Freuden gerne Abstand um mir den vorprogrammierten Ärger zu ersparen :D

Ansonsten pflichte ich TobiSaar zu 100% bei. Apropos Auszahlungen von 90 Tagen ... diese sind NICHT gesetzeskonform und somit unwirksam.


"AGB: 90 Tage Zahlungsziel unwirksam

zurück zur Übersicht
Nach der gesetzlichen Fälligkeitsregelung des § 286 Abs. 3 BGB kommt ein Schuldner in Verzug, wenn er nicht binnen 30 Tagen ab Fälligkeit und Erhalt einer Rechnung seiner Zah-lungspflicht nachkommt. Weichen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unterneh-mers so deutlich von diesem gesetzlichen Leitbild ab, weil er sich gegenüber seinem Ver-tragspartner ein Zahlungsziel von 90 Tagen einräumt, ist darin eine unangemessene Be-nachteiligung des Anderen zu sehen. Eine solche Klausel ist demnach unwirksam. Die ge-setzliche Verzugsregelung soll gerade kleinere und mittlere Unternehmen schützen. Dieser Gesetzeszweck würde durch die formularmäßige Vereinbarung eines derart „großzügigen“ Zahlungsziels unterlaufen. Eine solche Fristverlängerung kann nur durch eine Individualver-einbarung getroffen werden.



Beschluss des OLG Köln vom 01.02.2006

11 W 5/06

OLGR Köln 2006, 271"

Link hierzu:
http://www.rechtsanwalt.com/urteil-14973-agb-90-tage-zahlungsziel-unwirksam/

http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

Muss man noch mehr sagen ?
Bernhard Stuhler, 13.02.2011 - 10:31 Uhr
Leider gibt es Menschen, die versuchen, andere schlecht zu machen.
Wahrscheinlich haben diese Leute Langeweile und wissen nichts mit sich anzufangen. Deshalb hauen sie auf andere rein und wollen ihnen das Leben schwer machen.
Das ist sehr traurig, aber man muss sich mit diesen Blutsaugern ja nicht abgeben.

Ein Mailer mit 137 usern wird verkauft. Daraus wird eine Riesenstory gemacht. Alle user, die NICHT zum neuen Eigentümer wechseln wollen, werden ausgezahlt (ohne Anmeldebonus).

W O I S T D A S P R O B L E M ??



TobiSaar, 13.02.2011 - 09:41 Uhr
im übrigen bin ich nun raus und beteilige mich nicht mehr an solchen unnötigen Diskussionen :) ich freue mich bereits auf weitere Geistreiche Antworten :)

Ich denke jeder sieht nun ganz deutlich, wie die Fakten aussehen :)
Kann ja nit jeder hier Guthabenstände raushauen, Auszahlungssummen nennen und dann noch vertrauliche Nachrichten veröffentlichen, hierfür gibts gesetzliche Regelungen...

So sicher sind dann also tatsächlich die Daten ... traurig, aber wahr ..
TobiSaar, 13.02.2011 - 09:28 Uhr
LOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOOL :-)
Selten so gelacht :-)

Es gibt klare Gesetze dafür und nicht die von Ihnen bei google innerhalb 3 Minuten gefundenden Zitate :-)

Es liegt in Ihrem Falle eine Verletzung des Persönlichkeitsrecht vor :-), denn Emails fallen unter dem Schutz des Postgeheimnisses. Eine Email ohne Zustimmung des Absenders zu veröffentlichen ist daher verboten, sofern es für die Veröffentlichung keinen gravierenden Grund gibt.

Weiterhin liegt eine Verletzung des Datenschutzes vor, denn Sie dürfen weder Guthabenstände noch Auszahlungssummen offen nennen. Da gibts es auch gesetzliche Regelungen... oder meinen Sie die Sparkasse darf meine Kontostände hier im "Forum" breittreten?

Lächerlich, wie Sie sich hier gerade versuchen mit irgendwelchen gesuchten Paragraphen rauszuwinden...

Bernhard Stuhler, 13.02.2011 - 09:03 Uhr
Bevor man hier nur so mit Straftaten um sich wirft, sollte man vorher die entsprechenden Gesetze lesen:

Strafgesetzbuch
§ 202 Verletzung des Briefgeheimnisses
(1) Wer unbefugt
1.einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder
2.sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 206 mit Strafe bedroht ist.
(2) Ebenso wird bestraft, wer sich unbefugt vom Inhalt eines Schriftstücks, das nicht zu seiner Kenntnis bestimmt und durch ein verschlossenes Behältnis gegen Kenntnisnahme besonders gesichert ist, Kenntnis verschafft, nachdem er dazu das Behältnis geöffnet hat.
(3) Einem Schriftstück im Sinne der Absätze 1 und 2 steht eine Abbildung gleich.

TobiSaar, 13.02.2011 - 08:41 Uhr
@ Stuhler:

Sie sind die größte Lachkappe, die ich in meinem Leben kennenlernen durfte.
1. Habe ich meinen Namen genannt, der ist im Paid4 bekannt. Es ist der gleiche Username wie auch bei Ihrem Netzwerk.

2. Haben Sie soeben eine Straftat begangen, welche bereits per Screenshot gesichert ist.
Informieren Sie sich einmal über das "Briefgeheimnis". Sie haben eine komplette Supportnachricht veröffentlich, a) ohne meine Zustimmung und b) in einem öffentlichen Medium.

3. Steht da ganz klar, dass Sie nicht in der Lage sind, sich an geltende Gesetze zu halten, denn Sie sind verdammt noch mal verpflichtet, nach 30 Tagen auszuzahlen. Und zum letzten mal: Es interessiert niemanden, was in ihren AGBs steht.

4. Ist es die nächste Straftat, Guthabenstände und Auszahlungsbeträge hier zu veröffentlichen.

Wenn Sie schon hier so rumkeilen, sollten Sie auch das Supportticket veröffentlichen, in dem Sie mir klar schreiben, das ich mich abmelden sollte, da ihnen meine Forderungen auf den Keks gehn.

Auch sollte hier keine Augenwischerei betrieben werden, ich baue bei Ihnen seit Monaten keine einzige Kampagne ab, die letzten AZ´s kamen nur durch meine Refs, die ich geworben habe, und die bei ihnen mehr als einige hundert Euro offene Auszahlungen haben, zustande...

Sie sollten aufhören sich so weit aus dem FEnster zu lehnen, denn von Betriebswirtschaft, geltenden Gesetzen, Vertragsrecht uvm. scheinen Sie nicht die leiseste Ahnung zu haben.

Im übrigen: Sollten Sie nun auf die Idee kommen, meinen Account zu sperren, werde ich Ihnen so Dampf im Kessel machen, wie Sie noch nie Dampf hatten... Dies ist ein Versprechen, keine Drohung :)
Also lassen Sie a) die Finger von meinem Guthaben, b) zahlen Sie mich nach spätestens 30 Tagen aus, c) Finger weg von meinen Refs und Refverdiensten.

Ich wünsche Ihnen einen geruhsamen Sonntag :)

Sie haben sich soeben auf einer großen Plattform richtig schön blamiert... LÄCHERLICH wie hier mit vertraulischen Daten umgegangen wird :)
Bernhard Stuhler, 13.02.2011 - 07:58 Uhr
@TobiSaar
Auch dieser Teilnehmer nennt nicht seinen Namen.
Fakt ist, dass er von unserem Netzwerk bisher 160,49 Euro ausbezahlt bekommen hat, ein AZ-Antrag vom 02.02.2011 (!!!!)iHv. 21,70 Euro offen steht und sein heutiger Kontostand ca. 8 Euro beträgt.

Da stellt sich doch die Frage, warum solch ein Mensch behauptet, ich zitiere: "da der gute Mann nicht auszahlte"

Nicht nur hier versucht dieser Herr mich und meine Projekte schlecht zu machen. Da frage ich mich, warum er noch immer bei sp-netz24.de angemeldet ist, wenn doch alles so schlecht ist.

Warum schreibt er mir in seinem letzten Supportticket:

"
Hallo Herr Stuhler,

Ich muss mich nun wirklich bei Ihnen bedanken. Nuna, grundsätzlich ist "bedanken" vielleicht das falsche Wort, jedoch finde ich es gut, dass Sie die Auszahlungen nach auffordern anweisen. Bisher "meckere" ich ja nach den gesetzlichen 30 Tagen. Ich werde mir überlegen diese Meckerfrist das nächste mal etwas höher auszulegen.

Ich denke, dies kommt Ihnen auch etwas entgegen!

Viele Grüße und einen guten Start in die neue Woche!

Freundliche Grüße,

"

, wenn doch alles so schlecht ist.
TobiSaar, 13.02.2011 - 07:37 Uhr
Es ist doch hinlänglich bekannt, dass es B. St. nicht so genau nimmt, mit den korrekten Vorgehensweisen? Wie war das mit den Mailern die einfach so verschwunden waren?

Allein die Tatsache, dass an solche - ich will das Wort nun nicht aussprechen- "dubiose" Käufer sein Projekt verkauft wurde, Datenschutz komplett Missachtet wurde und wieder mal nur gelabert wird, anstatt dem Herrn von der Datenschutzbehörde auf die Finger hauen zu lassen, ist schon traurig genug.

Das bei SP-Netz, die User erstmal 90 Tage warten müssen, um dann mal ne Mahnung mit Fristsetzung rauszuschicken, da der gute Mann nicht auszahlt, ist schon traurig genug... ich Frage mich wann er SP-Netz abgibt... oder es verschwindet...

Naja, schade, wenn man darauf reinfällt...
Bernhard Stuhler, 13.02.2011 - 06:08 Uhr
@katrawi
Wer behauptet denn, dass nicht ausgezahlt wird?
Wenn Sie user bei fish-mailer24.de sind, dann nennen Sie uns Ihren Usernamen dort.
Bernhard Stuhler, 13.02.2011 - 06:04 Uhr
Es wäre hilfreich, wenn diejenigen, die hier schreiben, Ihren Namen oder wenigstens den usernamen bei fish-mail24.de nennen würden. Dann könnten wir reagieren. Mit anonymen Usern können wir NICHTS anfangen.

@Lux2:
Wie ist Ihr Username bei fish-mailer24.de?
katrawi, 12.02.2011 - 19:15 Uhr
@ Bernhard Stuhler

Gehen Sie auch mal auf das Wichtigste ein?

Es ist doch völlig wurscht, ob die User gefragt wurden wer vielleicht Fish-Mailer24 übernehmen möchte.

Weitaus wichtiger ist, dass eine Übergabe statt finden wird und genau darüber müssen die User infomiert werden um gegebenenfalls der Datenübergabe nicht zuzustimmen, oder drückt man sich so vor einer Auszahlung wenn dem widersprochen wird.
Lux2, 12.02.2011 - 18:29 Uhr
davon hätte ich gerne eine Kopie gehabt.. komischerweise lese ich in der Regel jeden verdammten NL.
Bernhard Stuhler, 12.02.2011 - 18:07 Uhr
@Lux2
Leider stellen wir immer wieder fest, so auch jetzt wieder, dass NL nicht gelesen werden. Das ist schade, denn ich habe allen usern angeboten, den Mailer zu übernehmen.
Lux2, 12.02.2011 - 16:45 Uhr
keinerlei NL bekommen mit einer Übernahme, will nicht zu Amore69, und bestehe auf Auszahlung!

Meiner Meinung nach ist dies eine Frechheit beider Betreiber (sowohl des alten und des neuen Inhabers)
Bernhard Stuhler, 12.02.2011 - 06:29 Uhr
@vampir
Der Verkauf von fish-mailer24.de hat nichts mit dem Werbenetzwerk zu tun.
vampir, 12.02.2011 - 00:44 Uhr
Bernhard,ich will jetzt nichts über deine finanziellen Angelegenheiten sagen.Wenn aber ein langjähriger etablierter Admin anfängt Mailer abzustossen ist da was im Busch!Kann es sein,das es daran liegt das bei deinem Werbenetzwerk sp-netz24 mitlerweile 11.322,43 Euro an nicht erledigte Auszahlungen anstehen????
katrawi, 11.02.2011 - 20:26 Uhr
"... dass der Mailer verkauft wird"

Zwischen "wird" und "wurde" ist ein erheblicher Unterschied. Die User hätten vor der Übergabe nochmals darüber informiert werden müssen, dass Fish-Mailer24 verkauft wurde und ob sie der Datenweitergabe an den neuen Eigentümer zustimmen.

Wenn dem nicht so ist, können diese unabhängig von der erreichten AZG die Auszahlung bei Herrn Stuhler beantragen und auf auf Löschung des Datensatz bestehen.

Nennt man auch außerordentliches Kündigungsrecht, inbesondere weil sich die vertragliche Grundlage geändert hat, da die User sich bei einem anderen Dienst anmelden müssen um an das bisherige Guthaben zu kommen.

Was ist den mit den Usern und deren Guthaben, die sich NICHT bei amore69.de anmelden möchten ?
Bernhard Stuhler, 11.02.2011 - 20:03 Uhr
Selbstverständlich habe ich die User informiert, dass der Mailer verkauft wird. Die user hatten ein Vorkaufsrecht. Leider wollte keiner den Mailer übernehmen.

Bernhard Stuhler




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