Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt - und Link-Disclaimer - Beides Ammenmärchen im Internet



"Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt" und "Link-Disclaimer" - gefährliche Ammenmärchen im Internet

Da wir in der Paid4-Praxis nahezu täglich auf Dienste mit fehlerhaften und abmahnungsfähigen Impressen stoßen, hat Katrawi das Thema für StarsofPaid4 aufgegriffen und die für jeden Webmaster wichtigen Informationen zusammengefasst.

In vielen Impressen sind heute noch folgende Passagen vorzufinden:

"Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt

Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seite fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und wir behalten uns vor, gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmung einzureichen."

Jedoch was bewirkt dieser Passus? - Rein gar nichts, maximal das Gegenteil kann eintreffen, nämlich eine Abmahnung vor der eigentlich geschützt werden sollte.

Warum werden sich sicherlich einige fragen! Alleine die begangenen Verstöße reichen für eine Abmahnung berechtigt sein, denn niemand, dessen Rechte verletzt wurden muss sich mit dem Seitenbetreiber auseinandersetzten.

Weitere Informationen hierzu unter Internetrecht-Rostock und/oder IT-Recht Kanzlei München.

Ebenso als völlig unsinnig zu erachten, ist der Haftungausschluß, welcher immer noch gerne als Disclaimer, wie folgt, verwendet wird.

"Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) Hamburg entschieden, dass man durch das Setzen eines Links, die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den verlinkten Seiten.

Selbstverständlich sollte man es als Webseitenbetreiber vermeiden, einen von Juristen fast ausnahmslos als unsinnig erachteten Disclaimer, auf seiner Webseite zu integrieren. Weitere sichere Informationen zum Thema, inklusive Muster-Disclaimer, findet Ihr unter eRecht24  bzw. etwas ausführlicher auf Internetrecht-Rostock

Wer ein korrektes Impressum, mit allen dafür nötigen Angaben, vorweisen möchte, kann dies z.B. mit dem Impressum Generator von eRecht24 erstellen, denn damit seid Ihr auf der sicheren Seite.


(Geschrieben am: 12.10.2010 - 23:29 Uhr)

    



Kommentare


ich.wer.sonst, 15.10.2010 - 13:24 Uhr
@katrawi:
ja schon, aaaber ich würde das "allgemeine" betonen. im grunde, wenn du so einen dienst aufs rechtliche/wirtschaftliche reduzierst, kannst du *eine* strukturelle AGB schreiben. wie du da dann fristen, zahlen usw. anpasst, ist das individuelle.

ist dasselbe für internet-shop AGB bzw. beraterverträge. da kannst du dir ein muster, vorzugsweise von der IHK bzw. fachverbänden holen. wenn dir was nicht passt, ist es deine pflicht zu schauen, ob das angepasst werden kann.

das problem bei der ganzen AGB geschichte ist, dass es kein gesetz gibt, das sagt was reinkommt, sondern verstreute §en, die sagen, was nicht reinkommt.

ohne anwalt bleibt immer ein restrisko. meine alleresten AGB habe ich damals von nem anwalt korrektur lesen lassen: 50 eur.


@StarsofPaid4
ich geb ja gerne meinen senf ab. aber bin halt kein jurist, sondern praktischer nutzer im handel bzw. DLen. wenn ich ein problem habe, dann google ich nach urteilen, lese in gesetzbüchern nach bzw. google nach paragraphen, die ich nicht verstehe. ist nicht unbedingt ne qualifikation. :s


@50008
das ist aber - denke ich - falsch. zum einen ist ja die sache, ob man die haftung überhaupt ausschließen kann. es gibt da ja in der juristerei diese mitstörerhaftung. du bist halt verpflichtet, wenn du was öffentlich anbietest, sicherzustellen, dass da kein mist gemacht wird. ob und wie fern dann im endeffekt mal ein gericht sagt, dafür stehtst du gerade bzw. hast alles mögliche getan - meiner meinung sicherst du dich durch anwalt ab oder gehst das risiko (gar nicht erst) ein.

übrigens: ich benutze folgenden "disclaimer" (sinngemäß:) es wird nicht auf seiten mit bedenklichen inhalten verlinkt. wir distanzieren uns deshalb auch nicht davon. :D

katrawi, 14.10.2010 - 21:27 Uhr
@ ich.wer.sonst

Die unterschiedlichen AGB sind durchaus ein brisantes Thema, aber sie sind schlechter wie Impressen zu pauschalisieren. Klar gibt es ein paar Klauseln, welche überall gleich vorhanden sein müssen. Dennoch sind AGB zu individuell und sollten speziell auf den jeweiligen Dienst abgestimmt sein.

@ 50008

Nein, verzichten soll niemand auf den Haftungsausschluß, es soll nur eben auf diese beiden längst veralteten Textformulierungen verzichtet werden und stattdessen auf die aktuellen zurückgegriffen werden.
Schau dir doch mal die vielen Impressen an, dann siehst du wie oft gerade diese immer noch verwendet werden, deshalb auch der Link für Impressum Generator.

50008, 14.10.2010 - 13:24 Uhr
finde den artikel auch ziemlich interessant.
in irgendeiner art und weise muss man sich ja absichern, was die externe verlinkung angeht. sicher hat ein disclaimer/haftungsausschluss heute seinen ruf als unsinniges element weg, dennoch sollte man nicht darauf verzichten.
Lichtens, 14.10.2010 - 10:45 Uhr
Danke für den Artikel, sehr informativ und nützlich! Vor allem Danke für die weiterführenden Links zum Thema! Ich werd mich noch genauer damit auseinandersetzen!
StarsofPaid4, 13.10.2010 - 23:40 Uhr
@ich.wer.sonst

Aufgrund der Paid4 Praxis meine ich, es ist ausgesprochen wichtig über die Vorgaben für Impressen zu informieren. Dass alle Informationen im TMG zu finden sind und somit eigentlich selbstverständlich sein sollten ist mir durchaus bewusst.

Um ehrlich zu sein würde ich auch behaupten, dass viele unserer Paid4 Webmaster noch nie etwas von einem TeleMedienGesetz gehört haben und einige andere wiederum dieses nicht verstehen.

Auch fürchte ich, dass wesentlich mehr der betroffenen Webmaster gelegentlich im StarsofPaid4 Blog mitlesen, als sie Gesetzestexte lesen. Ich will das nicht gut heissen, denke jedoch dass es der Realität entspricht.

Zu dem von dir angesprochenen Thema, wie AGB erstellt werden sollten, bzw. dass diese natürlich dem BürgerlichenGesetzBuch untergeordnet sind, da bin ich ebenfalls der Meinung, dass eine ausführliche Abhandlung diese Themas sinnvoll und wichtig wären. Sehr gerne würde ich dich dazu einladen dieses Thema für StarsofPaid4 aufzuarbeiten und hier zu veröffentlichen!


ich.wer.sonst, 13.10.2010 - 23:04 Uhr
ohne auch nur einen einzigen § zu nennen, ist der ganze artikel sinnlos. impressumspflicht ergibt sich aus TMG (einfach mal in google eintippen). da brauch ich kein muster, da ich davon ausgehen kann, dass gesetzestexte vom bund mehr anspruch auf aktualität haben als irgendwelche internetseiten.

und wenn wir schon bei "wichtigen Informationen" für admins sind, sollte mal über die AGB aufgeklärt werden. leider wird sehr oft verkannt, dass AGB dem BGB *unter*geordnet sind. da glauben echt einige, die könnten da reinschreiben, was sie wollen und sich so vor zahlungen zu drücken. relevantes geht ab §305 im bgb los.




katrawi, 13.10.2010 - 22:05 Uhr
snypa95,

ist doch im Grunde ganz logisch, du kannst nicht einfach einen Link setzen, womit evtl. gegen geltentes Recht verstossen wird und dann mit Haftungsausschluß glänzen um dich gegebenfalls vor Strafe zu schützen. Ist nichts anderes wie im ersten Punkt. Lies dir mal den Link zu Intenetrecht-Rosstock durch :-)

snypa95, 13.10.2010 - 21:27 Uhr
Lol, das ist ine ist ja mal endsgeil (das mit "keine Abmahung ohne vorherige Kontaktaufnahme") aber warum ist das andere als Disclaimer nicht zugelassen. Das geht irgendwie nicht so ganz aus dem Blogbeitrag hervor, es wäre nett wenn das noch jemand näher erklären würde ;) Ansonsten TOP, solche Rechtssachen könnten ruhig mehr hier im Blog stehen...
Knuffelpack, 13.10.2010 - 11:01 Uhr
Ich habe von diesen Pasus zwar keine ahnung ^^ aber ich finde es toll das auch über soetwas hier aufgeklärt wird. Grade das Impressum ist eins der wichtigeren sachen.
Kay, 13.10.2010 - 01:03 Uhr
Kaum zu glauben das diese Hinweise noch verwendet werden....;)
couchschlaefer, 13.10.2010 - 00:51 Uhr
Gibts tatsächlich noch Dienste/Websites die diesen "Keine Abmahnung ohne Kontakt"-Passus drin haben? Das dieser Passus als nichtig zu betrachten ist sollte eigentlich jeden einleuchten.
Obwohl, ich mußte grad gleich an unser Schweriner Frolleinwunder denken ;-)


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