Grundrecht - Accountverkauf?


Gestern bin ich im Primusboard auf einen überaus interessanten Thread gestoßen, in dem das Thema Accountverkauf / Verkauf seiner Downline bei Paidmailern diskutiert wurde. Gestartet wurde besagter Thread als Warnung vor einem Paidmailer, da der Betreiber dem Verkauf eines Refjägeraccounts widersprach.


Erklärung: Es gibt zahlreiche Refjäger, die sich auf den Bau von großen Downlines spezialisiert haben um diese Downlines zu einem späteren Zeitpunkt möglichst gewinnbringend zu verkaufen. Grundsätzlich ist diese Strategie meines Erachtens durchaus sinnvoll, da dadurch für Admin, Refjäger und Käufer des Accounts (sofern nicht überteuert gekauft) oft eine Win - Win - Win Situation entsteht.



Der Webmaster gewinnt, da er durch solche Refjäger zahlreiche neue User für seinen Dienst gewinnt.


Der Refjäger gewinnt da er das in Werbung investierte Geld durch den Accountverkauf meist relativ schnell rausbekommt, und für den nächsten Paidmailer handlungsfähig ist.


Der Käufer profitiert durch einen großen Account, der monatlich ein mehr oder weniger großes Einkommen bringt.


Achtung: Grundsätzlich sollte man dem Kauf größerer Paidmailaccounts stets mit einem wachsamen Auge gegenüberstehen, denn nicht immer werden Accounts nur verkauft, weil der Besitzer zu wenig Zeit hat sich um den Account zu kümmern. Immer wieder kommt es vor, dass der Account unrentabel ist und der Verkäufer über einen Verkauf noch ein paar Euros rausschlagen möchte. Wenn man sich jedoch vor dem Accountkauf in Foren und Blogs über den Mailer informiert, dann kann man immer wieder auch den einen oder anderen guten Account erstehen!

Nun jedoch zurück zum Accountverkauf. Ein späterer Accountverkauf ist natürlich kein Grundrecht eines Users / Refjägers. Sehr oft ist die Regelung für eventuelle Accountverkäufe in den Allgemeinen Geschäfts Bedingungen festgeschrieben. Sollte dies nicht der Fall sein, so liegt es am Refjäger bereits vorab mit dem Webmaster abzuklären ob ein späterer Accountverkauf gewährt wird. Diese Vereinbarungen sind unbedingt in Schriftform zu treffen und vom Refjäger sinnvollerweise aufzubewahren bis der Verkauf erfolgreich abgewickelt ist!



Ob ein Webmaster Accountverkäufe zulässt liegt ausschließlich in seinem Ermessen und daran kann nicht festgemacht werden ob ein Paidmailer seriös oder unseriös ist.


(Geschrieben am: 09.04.2011 - 18:18 Uhr)

    



Kommentare


ich, 11.04.2011 - 09:43 Uhr
Was ich mich schon seit geraumer Zeit frage: wie definiert man einen "Refjäger"? Ab wann ist man ein "Refjäger"? Ist gleich jeder, der drei Refs wirbt, ein solcher und woran macht man es fest?

Was den Thread an sich betrifft, ist es gut, daß sich sehr schnell herauskristllisiert hat, daß die dort geäußerte Kritik vollkommen überzogen und daneben war.


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